Wer sorgt für Sicherheit und was kostet sie?
Sowohl auf der Website als auch in der Broschüre stehen Ihnen Unterlagen zur Verfügung, um sich auf die Podiumsdiskussion vorzubereiten.
Sowohl auf der Website als auch in der Broschüre stehen Ihnen Unterlagen zur Verfügung, um sich auf die Podiumsdiskussion vorzubereiten.
Hinweis zum Vorgehen
Die Unterlagen sind thematisch geordnet (empfohlene Reihenfolge):
Hinweis: In der Broschüre finden Sie auf S. 77 Platz für Ihre Notizen.
- Seite78
B1 Überblick über die Institutionen
- WEB
B2 Die Rolle der Kantone
- Seite80
B3 Was darf Sicherheit kosten?
B2
Die Rolle der Kantone
Eine Einschätzung des Center for Security Studies der ETH Zürich
Das Center for Security Studies (CSS) analysierte 2018 die Rolle der Kantone und des Föderalismus bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit in der Schweiz und hinterfragte, inwiefern die bestehende Kompetenzverteilung den Anforderungen moderner Bedrohungslagen noch gerecht wird:
[..] Während die äussere Sicherheit in den Aufgabenbereich des Bundes und infolgedessen in erster Linie der Armee fällt, sind für die innere Sicherheit die Kantone verantwortlich. In diesem Bereich greift der Bund nur unterstützend, also subsidiär, ein, wenn die Mittel der Kantone nicht ausreichen und sie darum die Bundesebene um Unterstützung ersuchen. Die Ausnahmen von dieser Regel nehmen jedoch zu. Der Bund übernimmt heute zahlreiche, insbesondere komplexe und grenzüberschreitende Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit. […]
Die Subsidiarität bringt aber auch Nachteile mit sich, insbesondere im Krisenmanagement. […] Vor allem bei rasch eskalierenden Krisen kann der subsidiäre Aufbau eine zeitgerechte Reaktion erschweren. Finden gleichzeitig mehrere Krisen verschiedenen Ausmasses statt, kann auch die Notwendigkeit einer einheitlichen Einsatzverantwortung verspätet erkannt werden. Es besteht zudem in jedem Subsidiärfall ein sehr hoher Koordinationsbedarf, der die Bewältigung weiter behindern kann und einen beachtlichen Aufwand schafft. […]
Bedrohungsbilder, die unter der Kriegsschwelle liegen, sind für die äussere Sicherheit wichtiger geworden. Dies trug dazu bei, dass die Unterscheidung zwischen Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit weniger eindeutig geworden ist. […] Zum Beispiel liegen Ermittlungen im Bereich des dschihadistischen Terrorismus im Kompetenzbereich der Bundeskriminalpolizei, da es sich um Schwerstkriminalität handelt. Interventionsmöglichkeiten hat diese im Ereignisfall jedoch keine, hierfür sind die Kantone zuständig.
Eine Einschätzung von «Avenir Suisse»
Der unabhängige Think-Tank (Denkfabrik) «Avenir Suisse» setzte sich 2003 mit der Frage auseinander, ob das kantonal organisierte Polizeiwesen der Schweiz ein Sicherheitsrisiko darstellt:
Internationale Standortrankings belegen, dass die öffentliche Sicherheit in der Schweiz nach wie vor auf höchstem Niveau ist. Dennoch erweisen sich die historisch geprägten föderalistischen Organisationsformen im schweizerischen Polizeiwesen je länger, desto mehr als Hemmschuh in der wirkungsvollen Sicherheitsprävention und Strafverfolgung: Die Fragmentierung der Polizeikräfte in 26 kantonale Polizeikorps hat nicht nur ihren finanziellen Preis, sondern birgt auch Sicherheitsrisiken. Aus Sicht des nationalen Gesamtinteresses sollte deshalb neben der Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kantonen auch eine verstärkte Diskussion über die Regionalisierung von Polizeiaufgaben in Gang gebracht werden. […]
In der Bekämpfung moderner Erscheinungsformen der Kriminalität (Wirtschaftsdelikte, organisiertes Verbrechen, Internetkriminalität) stossen die Ermittlungen kantonaler Polizeikorps oftmals im wahrsten Sinne des Wortes an ihre Grenzen. Die politische Gliederung des Raums durch administrative Grenzziehungen, welche die hoheitlichen Handlungsspielräume der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden abstecken, korreliert nämlich nur noch bedingt mit der hohen Vernetzung und Mobilität krimineller Aktivitäten. So mutet es im heutigen Informationszeitalter nachgerade grotesk an, wenn beispielsweise ein Polizeieinsatz über die Kantonsgrenzen hinaus durch die Verwendung nicht durchwegs kompatibler Polizeifunksysteme oder durch Kompetenzkonflikte unter den beteiligten Polizeiführungen behindert wird. […]
Trotz einer Reihe von Vorteilen, welche die (lokale) Aufrechterhaltung der Polizeihoheit mit sich bringt (wie zum Beispiel demokratische Transparenz und Kontrolle ‹vor Ort›, Bürgernähe oder Vertrautheit mit lokalen Konstellationen), überwiegen letztlich die Nachteile des föderalistisch-kleinräumig organisierten Polizeiwesens. Die kantonalisierte ‹Kriminalpolitik› in der Schweiz zeitigt unter anderem drei ernst zu nehmende betriebliche Konsequenzen:
- Finanzielle Mittel und Ressourcen sind eingeschränkt: Durch eine regelrechte Multiplizierung von (Infra-)Strukturen – jedes Polizeikorps operiert mit proprietären Pikett- und Informationssystemen, hat eine eigene Führung, eigene Spezialisten – versickern finanzielle Mittel, da in zu viele und zu kleine Organisationseinheiten investiert werden muss.
- Spezialisierung und Kompetenzaufbau sind gefährdet: Für die Abdeckung grösserer geografischer Gebiete fehlt die erforderliche Anzahl von Spezialisten. In den kantonalen Polizeikorps sind ausgebildete Spezialisten immer noch zusätzlich in einem Verbundsystem mit anderen Aufgaben betraut und üben weitere Tätigkeiten aus.
- Einheitliche Professionalisierung wird noch zu wenig gefördert, Führungsgrundsätze und Einsatzdoktrin werden hauptsächlich durch die Kommandanten und deren politische Führung bestimmt: Bezüglich Arbeitsabwicklung/-technik, Informationsfluss, Aktenaufbereitung arbeitet jede kantonale Polizeiorganisation nach eigenen Richtlinien und persönlichem ‹Gutdünken›.
Konkrete Fragen:
Sollen Ihrer Meinung nach die Kompetenzen der Kantone für eine wirksame Abwehr von Gefährdungen erweitert oder eingeschränkt werden?
Welches sind Ihrer Einschätzung nach die Stärken, welches die Schwächen einer föderalistischen Aufteilung der Abwehr von Gefährdungen?
Weiter geht’s in der Broschüre!
Entdecken Sie dort die Unterlagen zu Thema B3 «Was darf Sicherheit kosten?».
- Seite72
B3 Was darf Sicherheit kosten?